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Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO), Einführung kommunaler Mehrwertausgleich (MAG), öffentliche Auflage

19. September 2025

Der Gemeinderat Rüschlikon hat mit Beschluss Nr. 133 vom 10. September 2025 die Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO), Einführung kommunaler Mehrwertausgleich (Teilpaket 2), zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung gemäss § 7 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz (PBG) verabschiedet. 

Die Unterlagen liegen ab dem 19. September während 60 Tagen im Gemeindehaus, Abteilung Hochbau/Planung/Liegenschaften, Pilgerweg 29, zu den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen stehen zudem auf der Webseite der Gemeinde Rüschlikon elektronisch zur Verfügung. 

Während der öffentlichen Auflage können sich alle Personen zum Entwurf der Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO), Einführung kommunaler Mehrwertausgleich (MAG) äussern. Einwendungen haben einen Antrag mit Begründung zu enthalten. Änderungen sind im Antrag genau zu bezeichnen. Über die nichtberücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden. Die Einwendungen sind bis spätestens 18. November 2025 (Datum des Poststempels) der Gemeine Rüschlikon, Abteilung Hochbau/Planung/Liegenschaften, Pilgerweg 29, 8803 Rüschlikon oder per E-Mail an hochbau.planung@rueschlikon.ch einzureichen.

Gemeinderat Rüschlikon

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