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Dauernde Verkehrsanordnung Tempo 30

14. November 2025

Auf Antrag der Gemeinde Rüschlikon hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnungen verfügt:

Zonen mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h.

Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert:

Position 1:
Rüschlikon Zone 1b, 2b
Im Lindengut, Schönenstrasse, Rotfarbweg

Position 2:
Rüschlikon Zone 4
Sihlhaldenstrasse (Abschnitt Langhaldenstrasse bis Höhe Liegenschaft Nr. 24), Im Rührets

Position 3:
Rüschlikon Zone 5, 6, 7
Alemannenweg, Im Loorain, Loostrasse

Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung

Rechtliche Hinweise:
Gegen einzelne Positionen dieser Verkehrsanordnungen kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Frist in Tagen: 30 Tage
Ablauf der Frist: 14.12.2025

Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

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