Bestattungen
Wir sind auch in Zeiten der Trauer und des Verlustes für Sie da. Bei Todesfällen unterstützen wir die Hinterbliebenen einfühlsam und kompetent. Wir treffen die Vorbereitung für die gewünschte Beisetzung (Erdbestattung oder Urnenbeisetzung) und stehen auch im engen Kontakt mit den kirchlichen Behörden resp. zuständigen Pfarrern (Abdankungsfeier). Einsargung, Sarg, Überführung sowie eine allfällige Kremation sind für verstorbene ortsansässige Personen kostenlos.
Was ist zu tun bei einem Todesfall?
Nachfolgende Hinweise sollen dazu dienen, Ihnen als Angehörige oder bevollmächtigte Person die Erledigung der entsprechenden Formalitäten bei Eintritt eines Todesfalls zu erleichtern.
Todesfall zu Hause: Arzt anrufen!
Rufen Sie zuerst Ihren Hausarzt – wenn möglich zu Praxiszeiten – an. Ist dieser nicht erreichbar, erfahren Sie den Namen und die Telefonnummer des Notfallarztes über die Tel. Nr. 044 715 05 00. Der Arzt wird vorbeikommen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen.
Todesfall im Spital
Wenn ein Todesfall im Spital oder Pflegeheim eintritt, werden die Angehörigen in der Regel direkt vom Spital bzw. Heim benachrichtigt. Ungeachtet der Tatsache, in welchem Spital oder Heim jemand verstorben ist, wenden Sie sich bitte immer zuerst an das Bestattungsamt am Wohnort der/des Verstorbenen. Hier werden mit Ihnen alle weiteren Fragen besprochen und auch die nötigen Anordnungen getroffen.
Bestattungsamt aufsuchen
Suchen Sie – am besten nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 044 724 72 11/13) – baldmöglichst das Bestattungsamt im Gemeindehaus, Pilgerweg 29, auf.
Für die Aufnahme der Personalien bringen Sie bitte – soweit vorhanden – folgende Dokumente mit:
- ärztliche Todesbescheinigung oder Todesanzeige vom Spital/Heim
- allfällige letztwillige Bestattungsverfügung der verstorbenen Person
- Familienbüchlein
- AHV-Ausweis (wenn verheiratet, auch denjenigen des Ehepartners)
- Schriftenempfangsschein (bei ausländischen Staatsangehörigen Ausländerausweis, Reisepass)
Das Bestattungsamt wird mit Ihnen unter anderem den gewünschten Zeitpunkt für die Beisetzung und die Abdankung festlegen und Sie selbstverständlich auch in allen weiteren Belangen beraten.
Todesfall an Wochenenden oder Feiertagen
Todesfall zu Hause:
Wenn möglich Hausarzt oder allenfalls Notfallarzt (Tel. 044 715 05 00) anrufen. Dieser wird die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen und die Überführung – wenn gewünscht – auf den Friedhof oder ins Krematorium veranlassen. Am nächsten Arbeitstag oder bei mehr als zwei aufeinander folgenden Feiertagen zu den veröffentlichten Pikettzeiten das Bestattungsamt am Wohnort der/des Verstorbenen zur Regelung der Bestattung kontaktieren.
Todesfall im Spital/Heim:
Die/Der Verstorbene kann in der Regel bis zum nächsten Arbeitstag am Todesort verbleiben. Am nächsten Arbeitstag oder bei mehr als zwei aufeinander folgenden Feiertagen zu den veröffentlichten Pikettzeiten das Bestattungsamt am Wohnort der/des Verstorbenen zur Regelung der Bestattung kontaktieren.
An mehr als zwei aufeinander folgenden Feiertagen steht für die Organisation allfälliger Bestattungen ein Pikettdienst zur Verfügung, dessen Zeiten jeweils im für die Gemeinde zuständigen Amtsblatt, dem Thalwiler-Anzeiger, publiziert werden.
Wichtiger Hinweis betr. Beerdigungen und Friedhofskapelle Rüschlikon aufgrund
Covid-19
Abdankungsfeiern am Grab und in den Friedhofskapellen sind unter der Einhaltung bestimmter Schutzmassnahmen möglich. Die Maximalzahl der in der Kapelle anwesenden Personen ist auf max. 35 beschränkt. Weitere Informationen finden Sie hier
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag | 08:30 - 11:30 Uhr |
oder nach Vereinbarung |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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620.1 | Gebührenverordnung | 1. Januar 2020 |
620.2 | Gebührentarif | 1. Januar 2020 |
870.1 | Friedhof- und Bestattungsverordnung | 1. Januar 2021 |