Alimentenbevorschussung
Die AlimentenbevorschussungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. für Kinder und in der Erstausbildung stehende junge Erwachsene kann beantragt werden, wenn die Alimente nicht oder nicht vollständig bezahlt werden. Eine Alimentenbevorschussung wird nur gewährt, wenn die Eltern nicht im gleichen Haushalt wohnen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Amt für Jugend und Berufsberatung
Alimentenhilfe
Postfach
Ausstellungsstrasse 88
8090 Zürich
Hauptnummer: 043 259 90 90 (ab 01.03.2026)
alimente@ajb.zh.ch
www.zh.ch/alimentenhilfeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Sozialdienst / Asylwesen | 044 724 72 31 | gesellschaft@rueschlikon.ch |