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Zusatzleistungen AHV/IV

Die Zusatzleistungen zur AHV/IV wurden für AHV- und IV-Rentnerinnen und IV-Rentner geschaffen, die in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben oder hohe Heimkosten zu tragen haben. Wichtigstes Ziel ist, allen AHV- und IV-Rentenberechtigten ein Leben ohne materielle Existenzsorgen zu ermöglichen.

Die Zusatzleistungen zur AHV/IV sind Teil der Sozialversicherungen und gewährleisten den Rentenberechtigten ein angemessenes, am Bedarf orientiertes Mindesteinkommen. Sie sind daher ein wichtiger Bestandteil der staatlichen Vorsorge.

Zusatzleistungen zur AHV/IV sind Bedarfs- und keine Sozialhilfeleistungen. Wer die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf Leistungen.

Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

Neben den Einnahmen und Ausgaben wird auch das Vermögen berücksichtigt. Falls die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind, werden je nach Umständen bundesrechtliche Ergänzungsleistungen, kantonale Beihilfen und kommunale Gemeindezuschüsse ausgerichtet.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um zu klären, ob eine Anmeldung für Zusatzleistungen zur AHV/IV angezeigt ist. Falls ja, geben wir Ihnen gerne die für die Berechnung erforderlichen Unterlagen bekannt.

zusatzleistungen@rueschlikon.ch

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