Waffenerwerbsschein
Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch kann bei uns bezogen und ausgefüllt mit folgenden Beilagen eingereicht werden:
- eidg. Gesuchsformular
- Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als drei Monate)
- Kopie eines amtlichen Ausweises
- Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaats beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Polizei/Sicherheit | 044 724 72 02 | gemeindepolizei@rueschlikon.ch |