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Schutzraumkontrolle

Gemäss Art. 2 des Bundesgesetzes über bauliche Massnahmen im Zivilschutz (BMG) sind in allen üblicherweise mit Kellergeschossen versehenen Neubauten und bei wesentlichen Umbauten von Gebäuden mit Kellergeschossen Schutzräume zu erstellen. Die Schutzraumprojekte müssen die Anforderungen des BMG erfüllen. Für die Bewilligung von Schutzräumen hat die politische Gemeinde Rüschlikon das Ingenieurbüro Landis AG in Geroldswil beauftragt. 


Ansprechpartner
Ingenieurbüro Landis AG
Steinhaldenstrasse 28
8954 Geroldswil

Tel. 043 500 45 82
info@landis-ing.ch
www.landis-ing.ch

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Nummer Name Inkrafttreten
520.2 baulicher Zivilschutz (Landis AG), Leistungsvereinbarung 1. Januar 2023
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