Vormundschaftswesen
Mit dem Inkrafttreten des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts KESB auf den 1. Januar 2013 wurde das Vormundschaftswesen der Gemeinde Rüschlikon aufgelöst.
Bitte wenden Sie sich mit all Ihren Anliegen betreffend Kindes- und Erwachsenenschutz an die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB:
KESB Bezirk Horgen
Dammstrasse 12
8810 Horgen
Tel. 044 718 40 40
kanzlei@kesb-horgen.ch
Weitere Informationen zum Kindes- und Erwachsenenschutz erhalten Sie auch unter
www.kesb-zh.ch unter anderem zu den Themen
• elterliche Sorge
• Besuchsrecht
• Pflegeplatzbewilligung
• Vorsorgeauftrag
• Patientenverfügung
• Vertretungsrechte
• Beistandschaften
• Fürsorgerische Unterbringung
• Einschränkung der Bewegungsfreiheit
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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210.1 | Zweckverband Soziales Netz Horgen (SNH), Statuten | 1. Januar 2022 |