Sozialhilfe / wirtschaftliche Hilfe
Die Dienste der Sozialberatung sind für Einwohnerinnen und Einwohner gedacht, die sich in einer Notlage befinden.
Dabei wird unterschieden zwischen:
Persönlicher Hilfe
Beratung und bei Bedarf Kontaktvermittlung zu fachkundigen Einrichtungen.
Zuständig: Sozialberatung Rüschlikon
Wirtschaftlicher Hilfe
Die Gewährleistung des Existenzminimums für Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht aus eigenen Mitteln für ihren Lebensunterhalt aufkommen können.
Gesetzliche Grundlagen der Sozialhilfe
- Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe im Kanton Zürich (Sozialhilfegesetz)
- Verordnung zum Sozialhilfegesetz
Bemessung der wirtschaftlichen Hilfe
- Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien)
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Sozialdienst / Asylwesen | 044 724 72 31 | gesellschaft@rueschlikon.ch |
| Nummer | Name | Inkrafttreten |
|---|---|---|
| 114.1 | Ausschüsse und unterstellte Kommissionen, Organisationsreglement | 1. Juli 2022 |
| Name | Beschreibung |
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