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Sozialhilfe / wirtschaftliche Hilfe

Die Dienste der Sozialberatung sind für Einwohnerinnen und Einwohner gedacht, die sich in einer Notlage befinden.

Dabei wird unterschieden zwischen:

Persönlicher Hilfe
Beratung und bei Bedarf Kontaktvermittlung zu fachkundigen Einrichtungen.

Zuständig: Sozialberatung Rüschlikon

Wirtschaftlicher Hilfe
Die Gewährleistung des Existenzminimums für Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht aus eigenen Mitteln für ihren Lebensunterhalt aufkommen können.

Gesetzliche Grundlagen der Sozialhilfe


Bemessung der wirtschaftlichen Hilfe

  • Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien)

Zugehörige Objekte

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