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Grundsteuerkommission

Die Grundsteuerkommission ist eine unterstellte Kommission und besteht aus drei Mitgliedern. Zwei werden vom Gemeinderat gewählt. Das Präsidium übernimmt die Ressortvorsteherin bzw. der Ressortvorsteher Finanzen.

Die Grundsteuerkommission ist Einschätzungsbehörde für Grundsteuern im Sinne des kantonalen Steuergesetzes.

Die Aufgaben umfassen:
- Besorgung Grundsteuereinschätzungen inklusive Veranlagungsentscheid
- Rekursbearbeitung
- Vertretung der Gemeinde im Rekursverfahren


Gesetzessammlung
Gemeinderat, Organisationsreglement
Ausschüsse und unterstellte Kommissionen, Organisationsreglement
 

Kontakt

Grundsteuerkommission
Pilgerweg 29
8803 Rüschlikon
Tel. 044 724 72 18
steuern@rueschlikon.ch

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