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Mitteilungen aus der GR-Sitzung vom 5. April 2023

13. April 2023

An seiner Sitzung vom 5. April 2023 hat der Gemeinderat unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

Zweckverband Sekundarschule Kilchberg-Rüschlikon (Campus Moos)
Der Zweckverband Sekundarschule Kilchberg-Rüschlikon benötigt aufgrund der gestiegenen und weiterhin steigenden Anzahl an Schülerinnen und Schülern mehr Schulraum. Auch die Primarschule Rüschlikon steht vor derselben Herausforderung und baut daher aktuell den Zusatzbau Trakt C auf dem Areal der Primarschule Moos, welches direkt an das Grundstück der Sekundarschule angrenzt. Der Gemeinderat hat nun auf Antrag der Schulpflege den Beleuchtenden Bericht sowie den Mietvertrag für Räumlichkeiten im Primarschulhaus Moos (neuer Schulhaustrakt C), zwischen dem Zweckverband Campus Moos und der Gemeinde Rüschlikon, genehmigt. Über diesen Mietvertrag haben die Stimmberechtigten der Gemeinden Kilchberg und Rüschlikon am 18. Juni 2023 an der Urne zu entscheiden.

Ersatzbeschaffung Patrouillenfahrzeug Gemeindepolizei
Das aktuelle Patrouillenfahrzeug der Gemeindepolizei Rüschlikon ist in die Jahre gekommen. Einsatzfahrzeuge der Polizei sind grossen Beanspruchungen ausgesetzt. Mobilität ist die Grundlage zu einer effizienten Erledigung der vielfältigen Polizeiarbeit. Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft ist der Ersatz des Patrouillenfahrzeugs angezeigt. Der Gemeinderat hat den in der Investitionsrechnung eingestellten Betrag freigegeben. Angeschafft wird ein Patrouillenfahrzeug der Marke Audi Q8 e-tron mit den notwendigen Anpassungen und der dazugehörigen Ausrüstung zum Preis von Fr. 138'000. Dieses Modell steht auch bei der Stadtpolizei und der Kantonspolizei Zürich im Einsatz.

Reglement Videoüberwachung auf öffentlichem Grund
Seit dem 1. August 2008 ist das heute geltende Reglement Videoüberwachung in Kraft. Aufgrund der gestiegenen datenschutzrechtlichen Anforderungen drängte sich eine vollständige Überarbeitung des Reglements auf. Grundsätzlich handelt es sich bei der Videoüberwachung um eine passive Überwachung (Aufzeichnung der Aufnahmen und nachträgliche Auswertung). Eine Echtzeit-Überwachung (aktive Überwachung durch direkte Sichtung der Aufnahmen am Bildschirm) ist nur im Rahmen einer Notfallalarmierung (durch die Alarmzentrale) erlaubt. Die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich hat das neue Reglement geprüft und zustimmend davon Kenntnis genommen.

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