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Hundekontrolle - An-/Abmeldung (mit Hundename)

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon

Preis

CHF 130.00

pro Hund

Bemerkung

Mit Inkraftsetzung der revidierten Hundeverordnung ändern sich die Anforderungen an die Hundeausbildung:

  • Theoretischer Ausbildungskurs:
    • Ersthundehaltende müssen einen theoretischen Ausbildungskurs absolvieren, der mit einer Prüfung abschliesst. Dieser Kurs wird online angeboten oder kann alternativ von allen Hundeausbildenden mit einer Bewilligung des Veterinäramts durchgeführt werden.
    • Der Theoriekurs ist verpflichtend für Ersthundehaltende und Wiedereinsteigende, die in den letzten zehn Jahren keinen Hund für mindestens sechs Monate in Folge gehalten haben.
    • Die theoretische Ausbildung ist frühestens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung bzw. dem Zuzug in den Kanton zu absolvieren. Die theoretische Ausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
  • Praktischer Ausbildungskurs:
    • Für alle Hunde ist ein praktischer Ausbildungskurs mit sechs Lektionen vorgesehen.
    • Wer sich ab 1. Juni 2025 neu einen Hund anschafft oder mit einem Hund in den Kanton Zürich zuzieht, der jünger als 10 Jahre ist, muss einen praktischen Hundekurs absolvieren.
    • Dieser Kurs beginnt frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes und muss spätestens zwölf Monate nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen sein.

Die Kopien der Nachweise über die absolvierten Kurse sind nach Kursende der Wohngemeinde einzureichen.

Weitere ausführliche Informationen zur Ausbildungspflicht finden Sie unter der Dienstleistung Rüschlikon - Hundekontrolle und auf der Webseite des Veterinäramtes des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Meldepflicht
Zu verabgaben sind alle mindestens 3 Monate alten Hunde. Ein nach der ordentlichen Kontrolle gekaufter oder 3 Monate alt gewordener Hund ist ebenfalls innert 10 Tagen anzumelden und zu verabgaben. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich direkt AMICUS (Datenbank zur Registrierung von Hunden) zu melden: www.amicus.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. / info@amicus.ch, Telefon 0848 777 100. 

Verabgabung
Die Verabgabung findet ab 1. Februar bis 31. März statt. Die Jahresabgabe beträgt in Rüschlikon Fr. 130.00. Für die verspätete Bezahlung der Rechnung bzw. bei verspäteter Neuanmeldung nach dem 31. März beträgt die Jahresabgabe inkl. Einschreibegebühr Fr. 155.00. 

Abmeldung des Hundes
Bitte geben Sie bei der Abmeldung Ihres Hundes den entsprechenden Grund im Feld «Bemerkungen» an.

 

 

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.

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