Sozialdienst / Asylwesen
Alimentenbevorschussung
Die Alimentenbevorschussung für Kinder und in der Erstausbildung stehende junge Erwachsene kann beantragt werden, wenn die Alimente nicht oder nicht vollständig bezahlt werden. Eine Alimentenbevorschussung wird nur gewährt, wenn die Eltern nicht im gleichen Haushalt wohnen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Amt für Jugend und Berufsberatung
Alimentenhilfe des Bezirks Horgen
Bahnhofstrasse 6
Postfach 31
8810 Horgen
Tel. 043 259 92 00
alh.horgen@ajb.zh.ch
Asylkoordination
Der Bund weist Personen, welche in der Schweiz um Asyl nachsuchen, gemäss einem festgelegten Verteilschlüssel den Kantonen zu.
Die Zuteilung erfolgt über das Sozialamt des Kantons Zürich und richtet sich nach einem vom Kanton Zürich festgelegten Aufnahmekontingent. Die Gemeinden erbringen alle Dienstleistungen, die von Gesetzes wegen den Personen des Asylbereichs zustehen. Dazu gehören die Unterbringung von Asylsuchenden sowie die kommunale Asylfürsorge.
KulturLegi
Die KulturLegi ist ein persönlicher, nicht übertragbarer Ausweis mit Foto für Erwachsene und Kinder ab fünf Jahren. Gegen Vorweisen der KulturLegi erhalten die Inhaberinnen und Inhaber der Karte bei Angeboten in den Bereichen Kultur, Bildung, Sport und Gesundheit einen Rabatt von mindestens 30%.
Berechtigt sind in Rüschlikon wohnhafte Personen, die am oder unter dem Existenzminimum leben. Die KulturLegi kann mit dem Antragsformular bei der Abteilung Gesellschaft, Pilgerweg 29, 8803 Rüschlikon beantragt werden. Bitte legen Sie für alle Personen ein Passfoto bei. Fragen können über kulturlegi@rueschlikon.ch gestellt werden.
Die KulturLegi ist ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig. Für Kinder ist sie gratis. Für Erwachsene ist sie ab dem zweiten Jahr kostenpflichtig: Die erste erwachsene Person eines Familienhaushalts zahlt CHF 20.00, die zweite CHF 10.00.
Die Angebotsbroschüre informiert darüber, wo welche Vergünstigungen erhältlich sind.
Prämienverbilligung Krankenkasse (IPV)
Informationen zur individuellen Prämienverbilligung bei der Krankenkasse erhalten Sie bei der SVA Zürich über untenstehenden Link.
Sozialhilfe / wirtschaftliche Hilfe
Die Dienste der Sozialberatung sind für Einwohnerinnen und Einwohner gedacht, die sich in einer Notlage befinden.
Dabei wird unterschieden zwischen:
Persönlicher Hilfe
Beratung und bei Bedarf Kontaktvermittlung zu fachkundigen Einrichtungen.
Zuständig: Sozialberatung Rüschlikon
Wirtschaftlicher Hilfe
Die Gewährleistung des Existenzminimums für Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht aus eigenen Mitteln für ihren Lebensunterhalt aufkommen können.
Gesetzliche Grundlagen der Sozialhilfe
- Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe im Kanton Zürich (Sozialhilfegesetz)
- Verordnung zum Sozialhilfegesetz
Bemessung der wirtschaftlichen Hilfe
- Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien)
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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114.1 | Ausschüsse und unterstellte Kommissionen, Organisationsreglement | 1. Juli 2022 |
Name | Beschreibung |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialdienst / Asylwesen | 044 724 72 31 | gesellschaft@rueschlikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialkommission | 044 724 72 31 | gesellschaft@rueschlikon.ch |