Revidierte Verordnung über Zusatzleistungen zur AHV (ZLV)
Im Kanton Zürich ist am 1. Januar 2025 die revidierte Verordnung über Zusatzleistungen zur AHV (ZLV) in Kraft getreten. Damit wurde eine weitere Unterstützung für ältere Menschen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen geschaffen. Ziel der revidierten Verordnung ist es, den Seniorinnen und Senioren, die auf Zusatzleistungen zur AHV angewiesen sind, ein möglichst sorgenfreies, langes und sicheres Leben in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Entsprechend können seit dem 1. Januar 2025 neue Leistungen für Betreuung und Hilfsmittel beantragt werden.
Welche Leistungen werden übernommen?
Die Zusatzleistungen decken Kosten, die nicht oder nur teilweise durch andere Leistungsträger wie die Krankenkasse abgedeckt sind. Je nach individuellem Bedarf kann Unterstützung für die folgenden Bereiche gewährt werden:
- Wohnen und Haushalt: Unterstützung bei der Haushaltsführung, wenn der Haushalt nicht mehr alleine geführt werden kann.
- Begleitung und Beratung: Begleit- und Beratungsmöglichkeiten, um soziale Kontakte zu pflegen und weiterhin z.B. an Gemeindeanlässen teilzunehmen.
- Entlastungsdienste, wenn Betroffene von Angehörigen betreut und diese zwischendurch entlastet werden müssen.
- Ernährung: Unterstützung durch einen Mahlzeitendienst oder die Möglichkeit, den Mittagstisch in der Gemeinde zu besuchen.
- Tages- und Nachtheime: Hilfe und Betreuung in einem Tages- oder Nachtheim, falls dies notwendig ist.
- Transport und Mobilität: Begleitung zu Terminen oder wichtigen Anlässen, damit Betroffene mobil bleiben.
- Sicherheit im Alltag: Regelmässige Besuche, die den Betroffenen helfen, den Alltag zu strukturieren und ein Gefühl der Sicherheit geben.
- Hilfsmittel: Bereitstellung von Hilfsmitteln wie z.B. einem Notrufknopf.
Wer kann diese Leistungen in Anspruch nehmen?
Die Leistungen stehen Personen offen, die eine AHV-Rente sowie Zusatzleistungen zur AHV/IV beziehen und in ihrem eigenen Zuhause leben (also nicht in einem Alters- oder Pflegeheim).
Wie wird der Bedarf ermittelt?
Unsere Bedarfsbescheinigungsstelle klärt gemeinsam mit den Betroffenen ab, welche Art von Betreuung oder welche Hilfsmittel für diese sinnvoll sind. Das Projekt befindet sich derzeit noch im Aufbau. Für Fragen oder Beratungen steht Cornelia Schild von der Bedarfsbescheinigungsstelle zur Verfügung unter Tel. 044 724 72 31.
Zugehörige Objekte
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Flyer Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter (PDF, 435.84 kB) | Download | 0 | Flyer Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter |