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Mitteilungen aus der GR-Sitzung vom 12. Juli 2023

14. Juli 2023

An seiner GR-Sitzung vom 12. Juli 2023 hat der Gemeinderat unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

SBB Tageskarten
Die Gemeinde Rüschlikon bietet ihren Einwohnerinnen und Einwohnern seit Jahren zwei SBB Gemeindetageskarten zu einem einheitlichen Sparpreis von Fr. 40.00 an. Diese können aktuell online gebucht oder direkt am Schalter der Bevölkerungsdienste vor Ort bezogen werden. Die Gemeindetageskarten laufen per Ende Juli 2023 aus, da die SBB entschieden hat, dieses Angebot per Ende 2023 nicht mehr anzubieten. Neu lanciert die SBB als Ersatz ab 1. Januar 2024 die Spartageskarten Gemeinden. Das Angebot wurde geprüft und die Verantwortlichen haben festgestellt, dass es sich bei dem ab 1. Januar 2024 gültigen Prozess um keinen medienbruchfreien Ablauf handelt. Für die Gemeinde ist der Ablauf für den Verkauf sehr aufwändig und mit den bestehenden personellen Ressourcen schwieriger zu bewältigen. Nachteile gegenüber dem heutigen System sind beispielsweise:

  • Keine online-Reservation möglich – Schalterkontakt mit Gemeinde für Reservation und Bezug zwingend, vorher nur für Bezug.
  • Online-Abfrage zeigt die Bezugsmöglichkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt. Bis zum Abschluss des Kaufs können Tickets bereits ausverkauft oder nur noch zu einem höheren Preis verfügbar sein.
  • Personalisierte Tickets für alle Einwohnenden der ganzen Schweiz müssen erstellt werden (Name, Vorname, Geburtsdatum).
  • Hoher Beratungsbedarf durch unterschiedliche Tarife, 1. oder 2. Klasse-Tickets, mit oder ohne Halbtax.
  • Vorinkasso, Bezahlung muss vor Aushändigung erfolgen – ansonsten hohe Inkassokosten.
  • Ticketausstellung zwar elektronisch, aber Versand über E-Mail oder Ausdruck wird physisch am Schalter übergeben.


Dies sind nur einige Gründe, weshalb sich der Gemeinderat dazu entschieden hat, auf die Einführung der SBB Spartageskarten Gemeinde per 1. Januar 2024 zu verzichten. Zudem erachtet man es grundsätzlich nicht als Sache der Gemeinde, Aufgaben der SBB zu übernehmen.

Einbürgerungen
Der Gemeinderat hat verschiedenen Gesuchstellenden das Bürgerrecht der Gemeinde Rüschlikon erteilt, vorbehältlich der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung.

Lärmbelastungskataster
Gemäss Art. 36 Lärmschutzverordnung sind bei Planungs- und Baubewilligungsverfahren Gemeindestrassen zu berücksichtigen, wenn bei bestehenden oder geplanten Gebäuden die Überschreitung der Immissionsgrenzwerte oder bei Einzonungen und Erschliessungen die Überschreitung der Planungswerte zu erwarten ist. Als Grundlage für die Planer/Ingenieure dient hierfür der sogenannte Lärmbelastungskataster (LBK). Die Gemeinde Rüschlikon hat zwar im Rahmen des Lärmsanierungsprojekts 2017 bereits gewisse Grundlagen erarbeitet, einen vollständigen Lärmbelastungskataster kann die Gemeinde aktuell nicht vorweisen. Der Bereich Hochbau/Planung hat deshalb ein Ingenieurbüro mit der Erarbeitung eines Lärmbelastungskatasters (LBK) der Kommunalstrassen beauftragt. Dieser liegt nun vor und wurde vom Gemeinderat genehmigt.



Gemeinderat und Gemeindepersonal wünschen Ihnen eine schöne Sommerzeit und erholsame Ferien.

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