Mehr subventionierte Krippenplätze für Rüschlikon
In der Gemeinde Rüschlikon werden derzeit nur zwei Krippen von der Gemeinde subventioniert: die gemeindeeigene Krippe Suntenwiese und die Krippe Nidelbad. Mit dem neuen Finanzierungsmodell «Betreuungsgutscheine» will der Gemeinderat diese Situation verbessern. Zukünftig sollen alle Rüschliker Eltern, deren Einkommen unterhalb einer festgelegten Einkommensobergrenze liegt, einen (gemäss Tarifmodell abgestuften) Gutschein beziehen können und diesen in jeder Rüschliker Krippe einsetzen. Mit diesem Systemwechsel soll das Angebot an subventionierten Krippenplätzen ausgebaut und Rechtsgleichheit für alle Eltern geschaffen werden. Über die Einführung dieses neuen Finanzierungsmodells wird an der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2017 abgestimmt.
Die Gemeinde Rüschlikon beabsichtigt, zukünftig die subventionierte Kinderbetreuung im Vorschulalter gerechter zu gestalten. In der von der Gemeinde subventionierten Krippe Suntenwiese gibt es eine lange Warteliste. Viele Rüschliker Eltern sind gezwungen, auf private Krippen auszuweichen und unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen den vollen Preis zu bezahlen. Dies bedeutet also, dass aktuell nicht alle Eltern, die Anspruch auf subventionierte Krippenplätze hätten, diese auch erhalten. Der Systemwechsel ab 2019 soll hier Abhilfe schaffen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten die Eltern Betreuungsbeiträge durch die Gemeinde. Diese Beiträge können für alle Krippenplätze in Rüschlikon beansprucht werden.
Direkte Unterstützung der Eltern
Betreuungsgutscheine sind eine finanzielle Unterstützung für Rüschliker Eltern durch die Gemeinde zur Finanzierung von Krippenplätzen in Rüschlikon. Mit dem neuen Modell soll die Finanzierung nicht mehr indirekt über die Krippe erfolgen, sondern direkt an die Eltern gehen. Dies soll zum einen dazu führen, dass die Eltern eine grössere Auswahl an Krippenplätzen erhalten. Zum anderen soll das neue System für alle Rüschliker Krippen dieselben Voraussetzungen schaffen.
Erweiterter Kreis der Anspruchsberechtigten
Mit der Neuregelung der Finanzierung der Kinderbetreuung soll der Kreis der Anspruchsberechtigten neu definiert und erweitert werden. Anspruch auf Betreuungsgutscheine hätten alle Familien mit Kindern im Alter von drei Monaten bis zum Kindergarteneintritt, deren Bruttojahreseinkommen unter 150'000 Franken liegt. Das Bruttovermögen wird ebenso miteinbezogen. Zudem sollen auch Eltern berücksichtigt werden, die in Ausbildung sind oder Arbeitslosentaggeld beziehen. Das Modell wird auf Familien mit Wohnsitz in Rüschlikon und auf Krippen innerhalb der Gemeinde beschränkt sein. Zurzeit erfüllen etwa 16% der Eltern in der Gemeinde die Voraussetzungen für subventionierte Krippenplätze.
Kosten des Modells
Die Höhe der Betreuungsgutscheine soll in Abhängigkeit vom Einkommen der Familien festgelegt werden. Die erwartete Entwicklung des Betreuungsbedarfs und die für die Gemeinde anfallenden Kosten wurden anhand von Modellrechnungen ermittelt. Als Berechnungsgrundlage dient ein angenommener Vollkostenpreis von 140 Franken pro Kind pro Tag. Der Mindestbeitrag der Eltern soll 22 Franken pro Tag betragen. Der Höchstbeitrag der Gemeinde an die Eltern kann 118 Franken nicht übersteigen.
Für die Unterstützung der beiden bis anhin subventionierten Krippen wendet die Gemeinde jährlich rund 350'000 Franken auf. Die Modellrechnungen ergeben ähnlich hohe Kosten für die Gemeinde. Für diese Annahme wurde auch eine Erweiterung des Betreuungsumfangs pro Woche sowie eine Erhöhung der Anzahl fremdbetreuter Kinder miteinkalkuliert.
Bewährtes Modell
Das Modell der Betreuungsgutscheine wurde bereits in anderen Gemeinden eingeführt, wie zum Beispiel in der Nachbargemeinde Kilchberg, welche seit 2015 erfolgreich damit arbeitet.
Die Einführung des neuen Modells der Betreuungsgutscheine soll in Rüschlikon im Januar 2019 erfolgen. Die Vorlage kommt am 4. Dezember 2017 zur Abstimmung an die Gemeindeversammlung.
Zugehörige Objekte
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