Ersatzwahl für eine Friedensrichterin bzw. einen Friedensrichter für die Gemeinden Kilchberg und Rüschlikon für den Rest der Amtsdauer 2021-2027, provisorische Wahlvorschläge, Ansetzung der 2. Frist
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 21. März 2025 ist innert der angeordneten Frist von 40 Tagen folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Name | Vorname | Geschlecht | Geb.datum | Beruf | Adresse | Partei | (Rufname) | |
1 | Dörner Eberhard | Petra | w | 08.01.1973 | Friedensrichterin lic. iur. | Kuppelstrasse 30, 8800 Thalwil |
parteilos |
In Anwendung von § 53 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, d.h. bis 16. Mai 2025, 15:00 Uhr, angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden können.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat. Kandidierende müssen auf dem Wahlvorschlag mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Partei bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname angegeben werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinden Kilchberg oder Rüschlikon unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden. Jede Person darf höchstens auf einem der Wahlvorschläge und dort höchstens einmal genannt sein.
Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeinde Rüschlikon, Abteilung Präsidiales, 044 724 72 30, gemeinde@rueschlikon.ch, oder auf der Website bezogen werden.
Gemäss Art. 8 GO gelten bei Ersatzwahlen die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte über die stille Wahl (§ 54 a. GPR). Sofern innert der siebentägigen Nachfrist keine weiteren Wahlvorschläge eingereicht werden und dieser eine Wahlvorschlag nicht zurückgezogen wird, sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt.
Falls die Voraussetzungen nach der siebentägigen Nachfrist nicht erfüllt sind, findet am 28. September 2025 eine Urnenwahl mit leerem Wahlzettel und Beiblatt statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am 30. November 2025 stattfinden. Gemäss § 84 a. GPR gelten Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang auch für den zweiten Wahlgang. Bis 10 Tage nach dem ersten Wahlgang können bei der Gemeinde Rüschlikon, Abteilung Präsidiales, Pilgerweg 29, 8803 Rüschlikon gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.