Revision BZO
Neue Bau- und Zonenordnung:
Wie sieht die bauliche Zukunft von Rüschlikon aus?
Öffentliche Auflage vom 19. September bis 18. November 2025:
- Teilpaket 1: Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO)
- Teilpaket 2: Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO), Einführung kommunaler Mehrwertausgleich (MAG)
Vom 19. September bis zum 18. November 2025 liegen die Vorschläge der erneuerten Bau- und Zonenordnung (BZO) für Rüschlikon öffentlich auf. Alle interessierten Personen haben während dieser Zeit Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.
Ausgangslage
Die heute gültige Bau- und Zonenordnung (BZO) und der dazu gehörende Zonenplan wurden am 22. Juni 2000 durch die Stimmbevölkerung beschlossen. Nach rund 25 Jahren haben sich die raumplanerischen Rahmenbedingungen jedoch geändert. Daher müssen die kommunalen Planungsinstrumente überprüft und auf die neuen gesetzlichen Vorgaben abgestimmt werden: Eine Revision der BZO ist nötig. Über die Grundsätze dieser Revision hat die Gemeinde an einer gut besuchten Informationsveranstaltung vom 8. September 2025 orientiert.
Leitprinzipien der Revision
Die Revision stützt sich auf das bereits erarbeitete Raumentwicklungskonzept (REK). Ziel ist eine qualitätsorientierte Entwicklung innerhalb der Bauzonen, die dem durchgrünten Ortsbild Rüschlikons Rechnung trägt. Die BZO soll zudem den örtlichen Gegebenheiten entsprechen, Spielraum für gute, unterschiedliche Bauformen bieten und aus Vollzugserfahrungen entschlackt werden.
Kein Mehr an Ausnutzung / keine Einzonungen
Der rechtskräftige Zonenplan verfügt über genügend Nutzungsreserven; das Fassungsvermögen wird nicht erhöht. Es gibt keine Ein- und Umzonungen und keine Aufzonungen. Die Überbauungsziffer (ÜZ) wird als Dichteinstrument beibehalten und aufgrund neuer Vorgaben differenziert (je nach Dachform und Vorsprüngen).
Teilpaket «Kommunale Mehrwertabgabe»
Im Rahmen der Totalrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) sieht die Gemeinde Rüschlikon neu eine kommunale Mehrwertabgabe (MAG) für Auf- oder Umzonungen vor. Diese wird es in naher Zukunft jedoch nicht geben, da in der geplanten BZO keine Auf- und Umzonungen vorgesehen sind.
DOKUMENTE
TEILPAKET 1: TEILREVISION BAU- UND ZONENORDNUNG (BZO)
00-Rüschlikon Teilrev NP Kernzonenplan Obermarbach Mst 1-1000 VP
01-Rüschlikon Teilrev NP Kernzonenplan Untermarbach Mst 1-1000 VP
02-Rüschlikon Teilrev NP Zonenplan Mst 1-5000 VP
03-Rüschlikon Teilrev NP Bericht nach Art 47 RPV VP
04-Rüschlikon Teilrev NP BZO synoptisch VP
05-Rüschlikon Teilrev NP Kernzonenplan Dorf Mst 1-1000 VP
Beschluss GR Nr. 115 Verabschiedung Teilrevision BZO Zonenplan und Kernzonenpläne
Amtliche Publikation
BZO Auslegung Negative Vorwirkung
TEILPAKET 2: TEILREVISION BAU- UND ZONENORDNUNG (BZO), EINFÜHRUNG KOMMUNALER MEHRWERTAUSGLEICH (MAG)
00-Rüschlikon Teilrev NP BZO MAG VP
01-Rüschlikon Teilrev NP Fondsreglement VP
02-Rüschlikon Teilrev NP Bericht nach Art 47 RPV VP
Beschluss GR Nr. 133 Verabschiedung Teilrevision BZO Einführung kommunale Mehrwertabgabe MAG
Amtliche Publikation
Dokumente
Name | |||
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Präsentation BZO – Infoveranstaltung Belvoir (PDF, 27.48 MB) | Download | 0 | Präsentation BZO – Infoveranstaltung Belvoir |