Kopfzeile

Bitte schliessen

Kontakt

Inhalt

Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Gemeinde Rüschlikon, Öffentliche Auflage

8. März 2024

Angaben zum Inhalt:
Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.

Gestützt auf § 15 e der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV) vom 14. Oktober 1992 hat die Gemeinde Rüschlikon den Gewässerraum an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet erarbeitet. Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 1 vom 17. Januar 2024 die Gewässerraumfestlegung im Siedlungsgebiet zuhanden der öffentlichen Auflage im Sinne von § 15 g HWSchV verabschiedet.

Angaben zur Auflage: 
Gestützt auf § 15 i HWSchV macht die Gemeinde Rüschlikon die Planauflage öffentlich bekannt. Die Unterlagen liegen vom 8. März 2024 bis zum 7. Mai 2024 während 60 Tagen bei der Gemeinde Rüschlikon, Abteilung Hochbau/Planung, Pilgerweg 29, 8803 Rüschlikon zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Gewässerräume sind zudem im kantonalen GIS-Browser (www.maps.zh.ch) publiziert.

Ergänzende rechtliche Hinweise:
Gemäss § 15 g Abs. 4 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben. Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums können bis zum 7. Mai 2024 mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Kontaktstelle eingereicht werden.

Frist: 60 Tage Ablauf der Frist: 07. Mai 2024 

Kontaktstelle:
Gemeinde Rüschlikon
Abteilung Hochbau/Planung/Liegenschaften
Pilgerweg 29
8803 Rüschlikon

Zugehörige Objekte

Name
20230220_Rüschlikon Gewässerraumfestlegung_Technischer Bericht Download 0 20230220_Rüschlikon Gewässerraumfestlegung_Technischer Bericht
scroll up